Krankenversicherung im Referendariat

Krankenversicherung für Referendare im Referendariat

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland eine allgemeine und bedingungslose Versicherungspflicht für die Krankenversicherung eingeführt. Das bedeutet: Jeder Deutsche muss krankenversichert sein, ob in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in ihrem privaten Pendant (PKV).

Das gilt natürlich auch für Referendare – also Menschen, die sich nach dem Studium im Vorbereitungsdienst einer höheren Beamtenlaufbahn befinden. Allerdings muss hierbei grundsätzlich zwischen Referendaren unterschieden werden, die als Angestellte tätig sind und solchen, die den Status „Beamter auf Widerruf“ besitzen. Letztere befinden sich also im Dienst als Beamtenanwärter und haben somit auch das Recht auf die sogenannte Beihilfe. Mehr dazu gleich.

Wer das Referendariat im Angestelltenverhältnis absolviert, für den lässt sich die Frage nach der passenden Krankenversicherung sehr einfach beantworten. Hier kommt nur die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Frage, denn Angestellte müssen sich in ihr pflichtversichern lassen. In den meisten Fällen sind Absolventen eines Referendariats allerdings Beamte auf Widerruf, was wiederum mehrere Möglichkeiten zur Krankenversicherung mit sich bringt. Wer während seines Studiums privat versichert war, der muss sich in der Regel auch weiterhin privat krankenversichern. Wer hingegen gesetzlich versichert war, der hat fortan die Wahl, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder in eine private Krankenkasse zu wechseln.

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Gesetzliche und private Krankenversicherung basieren auf unterschiedlichen Versicherungsmodellen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag ausschließlich vom Einkommen des Versicherten abhängt, spielen bei der privaten Krankenversicherung weitaus mehr Faktoren eine ausschlaggebende Rolle und beeinflussen die Höhe der Beiträge. Diese Faktoren sind beispielsweise das Alter des Versicherten, das Geschlecht und der aktuelle Gesundheitszustand. Aus diesem Grund verlangen private Krankenversicherungen in der Regel vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine Gesundheitsprüfung.

Ein weiterer entscheidender Unterschied ergibt sich durch die fehlende Mitversicherung von Familienmitgliedern in der privaten Krankenversicherung. Hier Kinder oder (Ehe)Partner einzeln und separat versichert werden, während in der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte Familienversicherung in Anspruch genommen werden kann, bei der über den Versicherten sämtliche Familienmitglieder automatisch mit abgesichert sind, sofern sie über kein eigenes Einkommen bzw. kein eigenes Versicherungsverhältnis verfügen. So sind beispielsweise die Ehefrau, die als Hausfrau tätig ist, sowie alle minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen hier mitversichert.

Auf den ersten Blick lassen sich also im Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung deutliche Nachteile für letztgenannte feststellen. Diese relativieren sich allerdings wieder, wenn man sich die tatsächliche Beitragshöhe anschaut. Insbesondere für jüngere Versicherte in hohen Einkommensklassen ergibt sich durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung fast immer eine immense Einsparmöglichkeit im Vergleich zu den hohen Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsformen gibt es außerdem hinsichtlich der Auszahlungen der Leistungen. Bei der privaten Krankenversicherung ist es in der Regel so, dass der Versicherte die in Anspruch genommenen Leistung zunächst selbst bezahlen muss, und diese dann im Anschluss durch die Versicherung ersetzt wird – die Vorlage entsprechender Belege vorausgesetzt. Lediglich bei besonders teuren Behandlungen sowie stationären Krankenhausaufenthalten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen werden sämtliche Leistungen immer zwischen Versicherung und Leistungserbringer abgerechnet, der Versicherte hat hiermit also überhaupt nichts zu tun.

Für Referendare halten die Krankversicherungen meist besonders günstige Tarife bereit. Allerdings werden diese nur gewährt, wenn der Referendar bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So liegt das maximale Eintrittsalter beispielsweise bei 35 Jahren. Ist der Versicherte älter, bleibt für ihn nur noch der Normaltarif übrig. In Einzelfällen ist hier über besondere Vereinbarungen zwischenzeitlich aber auch eine Versicherbarkeit bis zum Alter von 39 Jahren möglich.

Beihilfe für Referendare

Den endgültigen Ausschlag für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Referendare gibt letztendlich die vom Staat gezahlte Beihilfe. Diese erhalten nicht nur bereits „fertige“ Beamte, sondern auch Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter und Referendare. Bei der Beihilfe handelt es sich quasi um das Pendant zum Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung, wie er bei allen Angestellten in Deutschland zum Tragen kommt. Der Staat übernimmt also einen Anteil der tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, so dass der Beamte lediglich noch eine Zusatzversicherung abschließen muss. Hierfür kommt allerdings nur eine private Krankenversicherung infrage, da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland keine Spezialtarife für die Bezieher von Beihilfe – also für Beamte und Beamtenanwärter – anbieten. In diesem Fall müsste der Beamte also die kompletten Kosten für einen Volltarif in der gesetzlichen Krankenkasse selbst übernehmen, was das Ganze unrentabel macht.

Die Beihilfe wird jeweils vom Land als Arbeitgeber (Dienstherr) übernommen und beträgt bei einem durchschnittlichen Referendar 50 %. Es wird also genau die Hälfte der anfallenden Behandlungskosten übernommen, die zusätzliche Krankenversicherung steuert dann die andere Hälfte hinzu. Der Ehepartner des Referendars ist ebenfalls beihilfeberechtigt, sofern er kein eigenes Einkommen bezieht bzw. nicht selbst sozialversicherungspflichtig oder im Beamtenstatus beschäftigt ist. Für den Ehepartner übernimmt die Beihilfe sogar bis zu 70 % der anfallenden Behandlungskosten. Bleiben noch die Kinder des Referendars übrig (sofern er welche hat). Hier beträgt der Übernahmeanteil der Beihilfe sogar bis zu 80 %. Auch hier gilt: Kinder sind nur dann beihilfeberechtigt, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und kein eigenes Einkommen beziehen.

Während die zusätzliche private Krankenversicherung für den Referendar selbst also 50 % der anfallenden Behandlungskosten beisteuern muss, sind es für seinen Ehepartnern 30 % und für beihilfeberechtigte Kinder sogar nur 20 %. Aus diesem Grund ist es auch nicht tragisch, dass es bei der privaten Krankenversicherung keine spezielle Familienversicherung gibt. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, allerdings kostet beispielsweise die 20-prozentige Absicherung der Kinder dann nur noch wenige Euro an Beitrag im Monat. Für den Ehepartner sind die Kosten auch nicht viel höher.

Wichtig: Regelung und Fristen der Beihilfe kennen!

Damit die Beihilfe von Dienstherrn ausgezahlt werden kann, muss der Referendar einige wichtige Fristen und Regelungen beachten. Grundsätzlich gilt: Jede Leistung, die von der Beihilfe gezahlt werden soll, muss entsprechend belegt werden. Lassen Sie sich also Arztrechnungen, Medikamentenquittungen usw. immer aushändigen.

Darüber hinaus ist es wichtig, die Frist zur Einreichung von Belegen bzw. zum Stellen eines Leistungsantrags im Rahmen der Beihilfe zu kennen. Hier gilt: Sämtliche medizinischen Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel, für die innerhalb eines Jahres nach der Durchführung bzw. dem Kauf kein Antrag auf Beihilfe gestellt wurde, muss der Referendar komplett selbst bezahlen. Die Frist für die Beantragung von Beihilfe beträgt also immer ein Jahr. Wir raten Ihnen jedoch, wöchentlich oder zumindest monatlich sämtliche Belege für erfolgte Behandlungen, Medikamentenkäufe etc. mit dem entsprechenden Antrag auf Beihilfe bei der Beihilfestelle einzureichen. So wird nichts vergessen und Sie erhalten die Auszahlung der Beihilfe entsprechend zeitnah.

Kostenvergleich: Private Krankenzusatzversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung

Wir haben also gelernt, dass Sie als Referendar durch die vom Dienstherrn gewährte Beihilfe lediglich noch eine Krankenzusatzversicherung benötigen, die zwischen 20 % und 50 % der Behandlungskosten (je nachdem, ob es um Sie selbst oder Ihren Ehepartner bzw. Ihre Kinder geht) übernimmt. Und wir wissen inzwischen auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine solche Zusatzversicherung anbieten, sondern stets den Abschluss einer Vollversicherung verlangen. Wie sich das Ganze anhand konkreter Zahlen auswirkt, wollen wir uns einmal etwas näher anschauen:

Durch die oben beschriebene Regelung der Beihilfe und der privaten Krankenzusatzversicherung zahlt ein Referendar in der Regel für sich selbst einen Beitrag von etwa 50.- bis 80.- Euro pro Monat für die private Krankenzusatzversicherung, welche dann 50 % der Behandlungskosten übernimmt. Würde er sich dagegen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen, so müsste er einen festen Anteil seines monatlichen Einkommens als Beitrag zahlen. Dieser Anteil liegt momentan bei 15,5 %. Legt man nun ein durchschnittliches Monatsgehalt von 1.100 Euro bei einem Referendar zugrunde, so würde sich daraus ein Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von etwa 170.- Euro ergeben. Im Vergleich zu dem durchschnittlichen Beitrag von 60.- Euro für die private Krankenzusatzversicherung sind das also satte 110.- Euro pro Monat mehr.

Nun muss man allerdings berücksichtigen, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte Familienversicherung in Anspruch genommen werden kann. In dem monatlichen Beitrag von 170.- Euro wären dann also auch der Ehepartner und die Kinder mit eingeschlossen. Diese müssen in der privaten Krankenversicherung separat versichert werden. Legt man hier Beträge von 20.- Euro für ein Kind und 30.- Euro für den Ehepartner zugrunde (also zusammen 50.- Euro), so ergibt sich für einen verheirateten Referendar mit einem Kind ein Gesamtbetrag von 110.- Euro, wenn er eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat.

Im Vergleich zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (errechneter Beitrag 170.- Euro) ergibt sich eine monatliche Ersparnis von 60.- Euro, was 720.- Euro im Jahr entspricht. Die private Krankenversicherung ist für den Referendar also finanziell deutlich attraktiver, hinzu kommt aber auch noch, dass sie zumindest teilweise bessere Leistungen bietet. So sind zumindest in einigen Bundesländern in Deutschland Privilegien wie die Behandlung durch den Chefarzt oder der Zuschlag für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus in der privaten Versicherung enthalten, in der GKV dagegen nicht.

Gemäß unseres Rechenbeispiels lohnt sich die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie als Referendar also u. U. nur dann, wenn Sie mehrere Kinder haben. In diesem Fall sollten Sie trotzdem noch einmal genau nachrechnen, welche Versicherungsform die günstigere ist.

Ausnahmefall: Chronisch kranke Menschen

Falls Sie als Referendar unter einer chronischen Krankheit leiden, kann es passieren, dass eine private Krankenversicherung den Vertragsabschluss mit Ihnen ablehnt. Dem zuvor geht in der Regel eine entsprechende Gesundheitsprüfung, in deren Rahmen Sie verpflichtet sind, bestehende Krankheiten im Detail anzugeben. Da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Ablehnung von Versicherungspflichtigen in den letzten Jahren deutlich schwerer geworden ist, sind jedoch einige Gesellschaften schon dazu übergegangen, chronisch kranke Menschen nur mit hohen Risikozuschlägen und/oder mit eingeschränkten Leistungen zu versichern.

In diesem Fall könnte die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besser sein, denn diese ist dazu verpflichtet, auch chronisch kranke Menschen genauso wie gesunde zu versichern. Hier hat der Referendar jedoch bei Übernahme ins Beamtenverhältnis nach dem Referendariat noch einmal die Möglichkeit, die sog. Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen. Dabei kann der Beamte verlangen, in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, egal wie der aktuelle Gesundheitszustand ist. Das gilt jedoch längst nicht für alle Tarife und auch nicht für alle Versicherer. Hier ist Beratung durch einen Profi auf jeden Fall nötig.

Fallstricke bei der privaten Krankenzusatzversicherung für Referendare

Wie Sie den bisherigen Informationen entnehmen konnten, können sich Referendare besonders günstig in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Durch spezielle Tarifmodelle zahlen Sie im Durchschnitt nur rund 60.- Euro Monatsbeitrag. Allerdings bieten für diesen geringen Monatsbeitrag einige Versicherungen nicht die gleichen Leistungen, wie es nach der Verbeamtung im regulären Tarif der Fall ist. Diese Leistungskürzungen können beispielsweise Zahnersatz betreffen, aber auch Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln etc.

Wenn Sie dies vermeiden wollen, sollten Sie darauf achten, eine private Krankenversicherung zu wählen, die möglichst wenig Einschränkungen bei den Leistungen vornimmt. Außerdem sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, wie die Bedingungen hinsichtlich einer Aufstockung nach der Verbeamtung gestaltet sind. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen eine erneute Gesundheitsprüfung, bevor der Beamte in einen Tarif mit besseren Leistungen eingestuft wird. Wer dies nicht möchte, der wählt einen Versicherer, bei dem es ohne erneute Prüfung möglich ist, den Tarif entsprechend aufzustocken.

Fazit

In den meisten Fällen ist für Referendare der Abschluss einer privaten Krankenversicherung die beste Lösung. Hierdurch lassen sich mitunter vierstellige Beträge im Jahr an Beiträgen einsparen. Lediglich Referendare, die bereits mehrere Kinder haben, könnten durch die Familienversicherung in der GKV einen Vorteil haben.

Wichtig ist, sich bereits in der Zeit des Referendariats Gedanken darüber zu machen, welchen Versicherer Sie auswählen, da dies mitunter wichtige Auswirkungen auf die Zeit nach dem Referendariat hat (wenn Sie also verbeamtet sind). Wer sich hier gut vorbereitet, legt den Grundstein für eine hochwertige, vollständige und dabei trotzdem günstige Absicherung für alle Krankheitsfälle – auch in der späteren Beamtenlaufbahn.

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