Krankenversicherung von Kindern bei Beamtenanwärtern
Sie wissen, welchen genauen Status Sie als Beamtenanwärter besitzen und wie Ihr Dienstherr Ihnen mit der Beihilfe unter die Arme greift. Doch es soll ja nicht nur um den Beamtenanwärter selbst gehen, sondern auch um seine Familie und insbesondere um die Kinder.
Grundsätzlich gilt: Ehegatten und Lebenspartner von Beamten und Beamtenanwärtern erhalten nur dann Leistungen aus der Beihilfe, wenn sie selbst nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Außerdem muss eventuelles Einkommen unter einer fest definierten Grenze liegen (derzeit 18.000 Euro). Bei Kinder sieht die Lage etwas anders aus. Sie erhalten immer dann Beihilfeleistungen (auch deutlich mehr als 50 %, wie wir gleich sehen werden), wenn einer der Elterteile beihilfeberechtigt ist.
Leistungen für Kinder im Rahmen der Beihilfe
Grundsätzlich sind die Leistungen im Rahmen der Beihilfe mit denen einer gewöhnlichen gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. In einzelnen Bundesländern, z. B. in Hessen oder Nordrhein-Westfalen, zahlt die Beihilfe jedoch auch darüber hinausgehende Kosten, etwa die Behandlung durch den Chefarzt oder den Zuschlag für ein Zweibettzimmer.
Wenn der Ehepartner in der GKV pflichtversichert ist
Wenn Sie als Beamtenanwärter freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder Ihr Ehepartner dort pflichtversichert ist, kommt das Prinzip der Familienversicherung zum Tragen. Das bedeutet: Kinder sind beitragsfrei in der GKV mitversichert – zumindest solange, wie sie kein eigenes Einkommen beziehen und somit nicht versicherungspflichtig sind.
Achtung: Dieses Regelung gilt nur, wenn das Brutto-Einkommen eines Elternteils nicht regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist es höher, muss das Kind auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem eigenen Beitrag versichert werden.
Wenn der Ehepartner freiwillig versichert ist
Auch wenn der Ehepartner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (etwas als Selbstständiger oder Freiberufler), greift die Familienversicherung. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie zuvor beschrieben.
Wenn der Ehepartner ebenfalls Beamter / Beamtenanwärter ist
Sofern der Ehepartner bzw. Lebenspartner selbst Beamter oder Beamtenanwärter ist, erhalten beide Beihilfe. Kinder sind dann ebenfalls durch die Leistungen der Beihilfe abgesichert, und das sogar umfangreicher als die Beamten selbst. Hier zahlt die Beihilfe bis zu 80 % der erstattungsfähigen Leistungen, zusätzlich werden viele Kosten übernommen, für die normalerweise (zumindest in der GKV) Zuzahlungen geleistet werden müssen.
Kinder in der zusätzlichen PKV für Beamtenanwärter
Obwohl es die Möglichkeit gibt, lohnt sich die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel nicht, da diese nur den Vollversicherungsschutz anbietet – keine Teilversicherung für derart gelagerte Fälle. Und da der Dienstherr in diesem Fall keine Kosten für die zusätzliche Krankenversicherung übernimmt, müsste der Beamte die Kosten dafür komplett selbst tragen (und wäre faktisch überversichert).
Da Kinder von Beamtenanwärtern ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn erhalten und diese in der Regel satte 80 % beträgt, muss lediglich noch eine Restkostenversicherung für die verbleibenden 20 % abgeschlossen werden. Somit beträgt der monatliche Beitrag in der zusätzlichen PKV für Kinder von Beamtenanwärtern oft nur zwischen 20.- und 30.- Euro. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Sie für sich und Ihre Kinder den kompletten Beitrag aus eigener Tasche bezahlen, da sich die Beihilfe ausschließlich an entstehenden Kosten beteiligt, jedoch keine Zuschüsse zu den monatlichen Beiträgen bezahlt. Hinzu kommt: In der GKV fallen in vielen Fällen Zuzahlungen an, die eine PKV und die Beihilfe voll erstatten würden.
Wir sehen also: Kinder sind durch die Leistungen einer zusätzlichen PKV (zur Beihilfe) für Beamtenanwärter sehr gut versichert. In einzelnen Bereichen sind die Leistungen deutlich besser als in der GKV. Ein gutes Beispiel dafür ist der Zahnbereich – hier werden in vielen Bundesländern bis zu 100 % der anfallenden Kosten übernommen. Dies zahlt sich beispielsweise dann aus, wenn das Kind zum ersten Mal zum Kiefernorthopäden muss und dort eine Zahnspange bekommt. Hier kommt zum Tragen, dass – anders als bei der GKV – die Tarife der PKV speziell auf die jeweilige Beihilfeverordnung abgestimmt sind.
Erleichterte Aufnahmebedingen für Kinder von Beamten in der PKV
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die Hürden für neu eingestellte Beamte und auch für ihre Kinder beim Einstieg in die PKV besonders niedrig angesetzt werden. Das Zauberwort lautet hier „Kontrahierungszwang“. Diese Regelung sieht vor, dass sowohl Sie als auch Ihre Kinder auch dann in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden müssen, wenn sie ansonsten aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt werden würden. Voraussetzung für die Versicherung in der PKV über den Kontrahierungszwang: Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.
Wichtig zu wissen: Die Regelung des Kontrahierungszwangs gilt für alle neu eingestellten Beamten sowie für Beamte, die bereits vor dem 31. Dezember 2004 in einem Dienstverhältnis standen. Sie gilt außerdem nur für das erste rechtsgültige Angebot einer Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer darf keine Leistungsausschlüsse vornehmen und für bestehende Vorerkrankungen einen Risikozuschlag von maximal 30 % erheben.
Übrigens: Auch wer bereits als Beamter in einem Dienstverhältnis steht, kann ein neugeborenes Kind oder auch ein Adoptivkind zu besonderen Bedingungen in der PKV versichern lassen. Hier kommt die sogenannte Nachversicherung zum Tragen. Allerdings besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Nachversicherung nur dann, wenn der Beamte mindestens drei Monate vor der Geburt des Kindes bei der betreffenden Gesellschaft versichert war. Zudem muss er ein neugeborenes Kind mit einer Frist von zwei Monaten nach der Geburt privat versichern lassen.
Fazit:
Kinder von Beamtenanwärtern und Beamten genießen hinsichtlich des Versicherungsschutzes zahlreiche Vorteile!
Die meisten Beamten sind hinsichtlich ihrer Krankenversicherung sehr gut abgesichert. Sie beziehen Beihilfe von ihrem Dienstherrn, was allein rund 50 % der Kosten im Gesundheitsbereich abdeckt, und versichern sich darüber hinaus noch in einer PKV zu speziellen und besonders günstigen Tarifen. Und das Schöne daran: Das gilt auch für Beamtenanwärter und ihre Kinder! Diese sind sogar noch günstiger versichert, da die Beihilfe hier bis zu 80 % beträgt und für die private Zusatzversicherung daher nur wenige Euro pro Monat an Beitrag anfallen. Wenn das keine guten Aussichten sind!
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